Nach wie vor Rechtsunsicherheiten bei Hospitality-Maßnahmen

Sportausschuss - 25.01.2012

Berlin: (hib/HAU) Trotz des im Juli 2011 vorgelegten Leitfadens „Hospitality und Strafrecht“ ist nach wie vor eine Rechtsunsicherheit in dem Bereich zu verzeichnen. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer Sitzung des Sportausschusses am Mittwochnachmittag geladenen Experten einig. Der von der Sponsorenvereinigung S20, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Bundesinnenministerium (BMI) erarbeitete Leitfaden soll Licht auf die mögliche rechtliche Problematik von Einladungen zu Sport- und Kulturveranstaltungen werfen und konkrete Handlungsempfehlungen geben. Nötig ist dies geworden, da seit dem Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Vorsitzenden der EnBW AG, Utz Claasen, der Gutscheine für Freikarten zu Spielen der Fußball-WM 2006 verschenkt hatte, Verunsicherung auf Unternehmensseite herrscht, ob sie sich im Falle der Weitergabe von Hospitality-Angeboten möglicherweise strafbar machen.

In den Leitlinien stehe, „was geht und was gar nicht geht“, sagte Sylvia Schenk von Transparency International Deutschland. Eine absolute Rechtssicherheit könne es „realistisch gesehen“ nicht geben, machte Schenk deutlich. Zugleich forderte sie den organisierten Sport auf, eigene Compliance-Richtlinien aufzustellen. „Ein Mehr an Gesetzgebung nutzt nichts“, sagte die Transparency-Vorsitzende. Die wichtige Frage, „wer ist ein Amtsträger und wer ein Geschäftspartner“, werde in dem Leitfaden geregelt, sagte Stephan Althoff, Leiter des Bereichs Konzernsponsoring bei der Deutschen Telekom AG und Chef von S20. Viele große Unternehmen hätten eigene, teils sehr enge Compliance-Richtlinien, um „Unternehmensvertreter und eingeladenen Gäste zu schützen“. Problematisch sei jedoch die Situation bei Mittelständlern, wo das Wissen nicht so vertieft sei.

Diese Einschätzung teilte auch Carsten Cramer, Direktor für Vertrieb und Marketing beim Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund. Mittelständlern fehle oftmals das Know-how im Umgang mit Logen und Business-Seats. Cramer forderte zugleich, nicht unnötige Ängste aufzubauen. „Es darf nicht zu einer Stigmatisierung von Hospitality kommen“, sagte der BVB-Marketing-Direktor. Schließlich würde auch durch den Verkauf von Hospitality-Paketen - wozu unter anderen Tickets für Business-Seats sowie das Catering gehören - die vergleichsweise günstigen Stehplatztickets "quersubventioniert". Neue strafrechtliche Regelungen werden nach Cramers Ansicht nicht benötigt. Vielmehr sollte die Wirkung des Leitfadens „zwei, drei Jahre beobachtet werden“. Der Forderung schlossen sich auch Sylvia Schenk und der Justiziar der Deutschen Fußballliga (DFL) Holger Blask an. Anders als die Vorsitzende von Transparancy Deutschland sprach sich Blask dafür aus, weiterhin über gesetzliche Regelungen nachzudenken. Dass diese nur schwierig zu finden seien, könne kein Grund dafür sein, sie nicht zu suchen, sagte der DFL-Justiziar.

Im Bundesinnenministerium (BMI) sei ursprünglich eine Rechtsänderung geplant gewesen, sagte dessen Parlamentarischer Staatssekretär Christoph Bergner (CDU). Nach vielen Gesprächen mit den Betroffenen sei man davon jedoch abgerückt und habe stattdessen „Leitplanken in die Leitfäden eingearbeitet“. In zwei Jahren wolle das BMI ein Fazit ziehen und eine eventuelle Rechtsänderung erneut prüfen, kündigte Bergner an.

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