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Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - 25.01.2012
Berlin: (hib/AW) Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hält unverändert an der Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes im Jahr 2013 fest. Dies teilte Schröder am Mittwoch vor dem Familienausschuss mit, den sie über die Vorhaben ihres Ministerium im Jahr 2012 informierte. Nach Aussage der Ministerin stehen die Eckpunkte fest, das Gesetz werde noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht. So sollen Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen, ab 2013 zunächst 100 Euro monatlich für das zweite Lebensjahr des Kindes erhalten, ab 2014 dann 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes. Mit dem Betreuungsgeld würde den Eltern die Wahl gelassen, ob ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut werden soll oder ob sie dies selbst daheim tun wollen.Mahnende Worte richtete die Kristina Schröder an die Bundesländer. Noch immer seien nicht alle Bundesmittel für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ausgeschöpft. Rund 500 Millionen Euro, dies entspreche 23 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Bundesmittel – seien noch nicht beantragt worden.
Wenn einzelne Länder die Mittel nicht abriefen, würden sie an andere Länder verteilt, drohte die Ministerin. Schröder zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass der gesetzlich garantierte Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2013 auch erfüllt werde. Die angestrebten 750.000 Plätze entsprächen einer Betreuungsquote von rund 40 Prozent. Dies sei ausreichend.
Mehr staatliche Unterstützung sollen Paare erhalten, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können. Viele dieser Kinderlosen könnten eine entsprechende Behandlung finanziell nicht stemmen, argumentierte Schröder. Die Ministerin präferiert ein System, bei dem 50 Prozent der Behandlungskosten bei den ersten drei Versuchen einer Schwangerschaft von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden und weitere 25 Prozent vom Bund und den Bundesländern. Sachsen und Sachsen-Anhalt hätten bereits ihr Interesse an einem solchen Modell bekundet, sagte Kristina Schröder.
Eine gesetzliche Regelung strebt Schröder nach eigenem Bekunden für sogenannte „vertrauliche Geburten“ an. Dies soll es ermöglichen, dass eine Frau ein Kind im Krankenhaus entbinden kann ohne dass ihre Daten an die Meldeämter weitergeleitet werden und ihre Anonymität gegenüber ihren übrigen Familienangehörigen gewahrt bleibt. Im Gegenzug soll das Kind allerdings nach 12 bis 14 Jahren das Recht haben, die Daten über die Mutter einzusehen und so Informationen über die eigene Herkunft zu erhalten. Der gesamte Komplex müsse „aus der Grauzone raus“ argumentierte Schröder. Babyklappen und anonyme Geburten seien zwar in Notsituationen hilfreich. Allerdings gelte es, auch die Rechte des Kindes zu wahren. Vor allem müsste Sorge getragen werden, dass schwangere Frauen zur Entbindung ins Krankenhaus kommen. Dort sei es auch einfacher, die Frauen umfassend über Hilfsangebote zu informieren, wenn sie das Kind doch nicht zur Adoption frei geben wollen. Änderungen will Schröder auch beim Adoptionsrecht bewirken. Dies müsse besser an die Lebenswirklichkeit angepasst werden.
Als weitere Vorhaben benannte Ministerin Schröder die Einführung der Flexi-Quote für Frauen in börsennotierten Unternehmen, den Ausbau des Bundesfreiwilligendienstes, die Zusammenführung der Ausbildung bei den Pflegeberufen, die Weiterführung des Programms „Mehr Männer in Kitas“ und der Mehrgenerationenhäuser, die Freischaltung des Nothilfetelefons für Frauen in Not zum Ende des Jahres 2012, die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund, die Entschädigung von sexuell missbrauchten Kindern in Heimen und Erziehungseinrichtungen der DDR sowie die Prävention gegen Rechtsextremismus.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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