Führerscheinpflicht für Sportmotorboote soll auf 15 PS erhöht werden

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - 25.01.2012

Berlin: (hib/MIK) Die Führerscheinpflicht für Sportmotorboote soll von 5 PS auf 15 PS erhöht werden. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/7937) nahm der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwochmorgen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen an.

Außerdem sollen laut Antrag die unterschiedlichen Verordnungen für die Führerscheinprüfungen soweit wie möglich zusammengefasst und die Ausbildung soll stärker auf praktische Grundfähigkeiten abgestellt werden. Zudem sollen unter anderem die Mindestausrüstungsstandards für Charterjachten an die jeweiligen Fahrgebiete und nicht an die Schiffsgröße angepasst werden. Schließlich sollen für den „erfolgreichen“ Charterschein weitere Gebiete ausgewiesen werden.

Die Sprecher der Koalitionsfraktion betonten, dass sie mit diesem Antrag neue Anreize für den Wassersport und Tourismus setzen wollen. Im europäischen Vergleich habe Deutschland „mit Abstand“ die strengsten Führerscheinvorschriften. Die Führerscheinpflicht für Sportboote ab 15 PS bedeute keinen Verlust an Sicherheit. „Die Koalition setzt auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger“, sagte ein Sprecher.

Demgegenüber sahen die Oppositionsfraktionen in der geplanten neuen Führerscheinpflicht eher Risiken. „Damit können in Zukunft 15 bis 16 Jahre alte Jugendliche mit 15 PS-Motorbooten auf stark befahrenen Flüssen (Rhein, Mosel) fahren“, kritisierte der SPD-Sprecher. Auch die Linksfraktion hielt dies für gefährlich. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten zudem, dass mit dem Antrag lediglich der Motorsport auf dem Wasser gefördert werde, aber nicht die Ruderer und Kanuten.

Über den Antrag wird der Bundestag am Donnerstag abschließend beraten.

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