Trassenentgelte

Verkehr und Bau/Antwort - 24.01.2012

Berlin: (hib/MIK) Es gibt keine Rechtsvorschrift, dass Trassenentgelte bei der Deutschen Bahn AG vollständig zum Betrieb und zur Instandhaltung der jeweiligen Trassenabschnitte verwendet werden müssen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8219) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7944). Höhe und Struktur der Trassenentgelte werden durch den Betreiber der Schienenwege bestimmt, heißt es weiter. Diese hätten ihre Entgelte so zu bemessen, dass die entstehenden Kosten zuzüglich einer Rendite ausgeglichen würden.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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