Girokonto für jedermann: Regierung kritisiert Kreditwirtschaft

Finanzen/Unterrichtung - 24.01.2012

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hält eine gesetzliche Regelung für ein Girokonto für jedermann für zulässig, sieht jedoch angesichts einer sich abzeichnenden europäischen Regelung auf nationaler Ebene derzeit keinen Handlungsbedarf. In dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bunderegierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann (17/8312) ist jedoch von weiterhin dringendem Handlungsbedarf für die Kreditinstitute die Rede. Die Kreditwirtschaft habe keine der Empfehlungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Staat und Wirtschaft umgesetzt. Dagegen sei die Bundesregierung ihrem Handlungsauftrag mit dem Gesetz zur Reform des Pfändungsschutzes nachgekommen. Die Deutsche Kreditwirtschaft habe demgegenüber weder die Empfehlung für ein Girokonto für jedermann in eine Selbstverpflichtung umgewandelt noch habe sie die Schlichtungssprüche ihrer Schiedsstellen für die Mitgliedsinstitute für verbindlich erklärt. Nach der Empfehlung kann ein Kunde ein Girokonto unabhängig von Art und Höhe seiner Einkünfte und auch bei schlechten Schufa-Einträgen erhalten. Der Kunde erhält damit die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Ein- und Auszahlungen in bar sowie zur Teilnahme am Überweisungs- beziehungsweise Zahlungsverkehr.

Nach Angaben der Bundesregierung lässt sich aus den vorhandenen Daten nicht genau nachvollziehen, wie sich der Zugang zum Girokonto für jedermann und die Nutzung dieser Kontoform entwickelt hat. Es sei daher nicht zweifelsfrei belegbar, dass die Kontolosigkeit in Deutschland allein durch ein Gesetz nachhaltig gesenkt werden könne. Andererseits könne jedoch eine Verbesserung der Situation durch einen gesetzlichen Anspruch auch nicht ausgeschlossen werden. Bei der von der Europäischen Kommission genannten Zahl von 670.000 Kontolosen in Deutschland handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung allenfalls um eine „äußerst grobe Schätzung“.

Weitaus die meisten Bürger in Deutschland würden über ein Konto verfügen, führt die Regierung weiter aus. Unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Bundesbank nennt sie 94,5 Millionen Girokonten, davon 45 Millionen auf Onlinebasis. Die Zahl der Girokonten für jedermann habe jedoch über die Jahre hinweg kontinuierlich zugenommen, berichtet die Regierung unter Berufung auf Zahlen der Kreditwirtschaft. Seien Ende 2005 noch rund 1,9 Millionen dieser Konten geführt worden, so habe sich die Zahl bis Ende 2010 auf 2,6 Millionen erhöht.

Zudem gab es Ende Juni 2011 457.021 Pfändungsschutzkonten, davon mit 254.307 die meisten bei den Sparkassen. Jeder Inhaber eines Girokontos kann sein Konto in einen Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Damit besteht Pfändungsschutz bis zur Höhe von 1.028,89 Euro, der sich bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen noch erhöhen kann. Beim Konto für jedermann besteht dieser Pfändungsschutz nicht. Nach Angaben der Bundesregierung liegen der Kreditwirtschaft keine Angaben zum durchschnittlichen Entgelt für diese Konten vor. Sie verweist jedoch auf Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband über eine „Flut von Beschwerden“ über hohe Kontoführungsgebühren von bis zu 27 Euro monatlich.

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