Kennzeichnungspflicht des Energieverbrauchs

Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf - 24.01.2012

Berlin: (hib/HLE) Zur Umsetzung neuer EU-Bestimmungen hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts (17/8427) eingebracht. Danach müssen Produkte mit Angaben zum Energieverbrauch und zum Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen sowie zu den Kohlendioxid-Emissionen gekennzeichnet werden. Gesetzeszweck sei die Minderung des Energieverbrauchs mit den Instrumenten der Verbraucherinformation, schreibt die Bundesregierung dazu und macht deutlich: „Ziel der genannten Verbrauchsangaben ist es, dem Verbraucher über diese Informationen eine Hilfestellung bei seiner Kaufentscheidung zu geben und diesen zum Kauf sparsamer und effizienter Produkte zu motivieren.“

Neu definiert werden in dem Gesetz auch energieverbrauchsrelevante Produkte. Dabei handelt es sich neben Produkten, die bei Gebrauch Energie verbrauchen, auch um Produkte, „die ohne selbst Energie zu verbrauchen, Einfluss auf den Energieverbrauch besitzen“. Genannt werden in diesem Zusammenhang Reifen für Kraftfahrzeuge.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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