Menu | Plenum | Parlaments-TV |
Recht/Antwort - 23.01.2012
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesanwaltschaft hat es weder im Jahre 1999 noch zu einem anderen Zeitpunkt abgelehnt, die Ermittlungen gegen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zu übernehmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/8292) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8209) hervor. Kenntnisse über den Sachverhalt habe die Bundesanwaltschaft – wie bei Prüfvorgängen üblich – durch Mitteilung und „zusammenfassende Sachstandsberichte“ des Bundeskriminalamts erhalten. Ergänzende Informationen hätten sich auch aus Presseveröffentlichungen ergeben.Den polizeilichen Ausführungen zufolge ließ sich aus den Ermittlungen die Schlussfolgerung ziehen, dass es sich bei den Waffenfunden in Jena „um mehrere Einzelverfahren mit einem Täter-/Verdächtigenkreis mit wechselnder Teilnehmerzahl und wechselnder Täterbeteiligung“ gehandelt hat. Zum Umfeld dieser drei Personen könne den Berichten entnommen werden, dass diese Mitglieder der „Kameradschaft Jena“ innerhalb es „Thüringer Heimatschutzes“ (THS) gewesen seien, wobei es sich beim THS um ein „Geflecht mehrerer kaum strukturierter Kameradschaften“ handelte, schreibt die Bundesregierung. Daraus folge zwar, dass die drei über Kontakte in der rechtsextremistischen Szene verfügt haben. Eine Einbindung des Umfelds in die Taten habe nach dem Inhalt der übersandten polizeilichen Mitteilungen jedoch nicht vorgelegen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein