Ralph Brinkhaus, CDU/CSU

Ralph Brinkhaus (CDU/CSU)

Diplom-Ökonom, Steuerberater

Wahlkreis 132 Gütersloh
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 15. Juni 1968 in Wiedenbrück; röm.-kath.; verheiratet.

1987 Abitur in Rietberg. Wehrdienst bei den Panzerjägern in Augustdorf. Ausbildung bei der Robert Bosch GmbH. Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim, Steuerberaterexamen. Nach Abschluss des Studiums Prüfer, Prüfungsleiter und Steuerberater bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Referent und Kaufmännischer Leiter in der Industrie, seit 2004 selbstständiger Steuerberater in Gütersloh mit Schwerpunkt im internationalen Rechnungswesen.

1984 Eintritt in die Junge Union, später CDU, seit 2004 Mitglied im CDU-Kreisvorstand und im Rat der Stadt Gütersloh, seit 2009 Kreisvorsitzender, 2007-09 Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Gütersloh.

Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2009.

Wahlkreis 132 (Gütersloh); CDU 44,7 - SPD 32,3 – FDP 9,1 – Grüne 7,2 – DIE LINKE 6,0.


Kontakt

Ralph Brinkhaus, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Finanzausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarisches Finanzmarktgremium

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Steuerberater, Gütersloh

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Steuerberater, selbständig, Gütersloh

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn,

Vertrauensmann der Bausparer der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse

Sparkasse Gütersloh, Gütersloh,

Mitglied des Verwaltungsrates und Hauptausschusses (bis 16.11.2009)

Stadt Gütersloh, Gütersloh,

Mitglied des Stadtrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".