Frank Heinrich, CDU/CSU

Sozialpädagoge, Theologe

Wahlkreis 163 Chemnitz
Direkt gewählt in Sachsen

Geboren am 25. Januar 1964 in Siegen, Westfalen; verheiratet; vier Kinder (21, 20, 17 und 14 Jahre).

1983 – 1984 Abitur, Zivildienst (Jugendarbeit); 1984 – 1985 CANADA (2 Semester Theologie); 1985 – 1986 Freiwilliges Soziales Jahr (Pflegeheim); 1986 – 1990 Fachhochschulstudium Sozialpädagogik (Freiburg im Breisgau); 1990 – 1995 Leiter zweier Einrichtungen der Heilsarmee Freiburg; 1995 – 1997 Ausbildung zum Heilsarmeeoffizier (Theologiestudium); 1997 – 2009 Leiter der Heilsarmee Chemnitz (zusammen mit meiner Frau Regina); 2002 – 2009 Leiter der Heilsarmee-Jugendarbeit in den Neuen Bundesländern und Berlin; 2001 – 2008 Gründungsmitglied und Vorsitzender des Vereines „JumiZu“ (Jugend mit Zukunft); 2008 – heute Gründungsmitglied und Vorsitzender des Vereins „Tellerlein-Deck-Dich“ e.V.

Aufbau der Heilsarmee Chemnitz zusammen mit Ehefrau; im April 2008 pädagogischer Leiter des „Haus Kinderland“ in Markersdorf; engagiert im Tellerlein Deck dich e.V.


Kontakt

Frank Heinrich, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Stellvertretendes Mitglied

  • 2. Untersuchungsausschuss ("Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund")

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Unternehmensberater,

3c - Unternehmensberatung, Chemnitz

Geistlicher (Heilsarmeeoffizier),

Die Heilsarmee Deutschland, Köln

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsche Evangelische Allianz e.V., Bad Blankenburg,

Mitglied des Hauptvorstandes, ehrenamtlich

Haus Kinderland e.V., Chemnitz,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Stiftung für Grundwerte und Völkerverständigung, Berlin,

Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".