Sibylle Pfeiffer, CDU/CSU

Geschäftsführerin

Wahlkreis 173 Lahn-Dill
Direkt gewählt in Hessen

Geboren am 16. Oktober 1951 in Wetzlar; evangelisch; geschieden, zwei Kinder.

Abitur. Ausbildung zur Bankkauffrau.

Geschäftsführerin in einem mittelständischen Familienunternehmen.

Vorsitzende des Reit- und Fahrvereins Wetzlar, Vorstandsmitglied der Wetzlarer Festspiele und im Förderverein hessisches Landgestüt Dillenburg.

Mitglied der CDU seit 1992, stellvertretende Stadtverbandsvorsitzende in Wetzlar, Mitglied im Kreisvorstand Lahn-Dill, Kreisvorsitzende der Frauen-Union Lahn-Dill; Mitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung und im Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU. Mitglied der CDU-Fraktion Stadtverband Wetzlar, dort bis 2003 Vorsitzende des Finanz- und Wirtschaftsausschusses.

Mitglied des Bundestages seit 2002; seit November 2005 stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.


Kontakt

Sibylle Pfeiffer, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss Gesundheit in Entwicklungsländern
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarische Versammlung der OSZE - OSZE PV

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Stadt Wetzlar, Wetzlar,

Mitglied der Stadtverordnetenversammlung

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Förderverein Landgestüt Dillenburg, Dillenburg,

Mitglied des Vorstandes

Reit- und Fahrverein Wetzlar, Wetzlar,

Vorsitzende

Wetzlarer Festspiele, Wetzlar,

Mitglied des Vorstandes

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

P & S Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Wetzlar

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".