Patrick Schnieder, CDU/CSU

Bürgermeister

Wahlkreis 203 Bitburg
Direkt gewählt in Rheinland-Pfalz

Geboren am 01.05.1968; Geburtsort Kyllburg; römisch-katholisch; verheiratet.

1987 Abitur; 1987 bis 1988 Grundwehrdienst; 1988 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften in Bonn; 1995 bis 1997 Rechtsreferendar; 1998 Zulassung als Rechtsanwalt; seit 1999 Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld.

1991 bis 1994 Kreisvorsitzender der Jungen Union Kreis Daun; 1989 bis 1994 Mitglied im Verbandsgemeinderat Gerolstein; 1994 bis1998 Mitglied im Kreistag Daun; seit 1999 Mitglied im Kreistag Bitburg-Prüm; (seit 2004 Vorsitzender der CDU-Fraktion); seit 2000 im Landesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) Rheinland-Pfalz; seit 2003 Bezirksvorsitzender der KPV Trier; 2008 Bundestagskandidat der CDU im Wahlkreis 203 Bitburg.

1999-2005 Kreisvorsitzender der Europa-Union; seit 2000 Vorsitzender des Verkehrsvereins Islek im Dreiländereck; seit 2001 Vorsitzender des Deutschen Roten Kreuzes Ortsverein Arzfeld; seit 2003 Mitglied im Verwaltungsrat der EuRegio SaarLorLux; 2000-2009 Vorsitzender des Verkehrsvereins Islek im Dreiländereck; 2003-2009 Mitglied im Verwaltungsrat der EuRegio SaarLorLux


Kontakt

Patrick Schnieder, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bürgermeister,

Verbandsgemeinde Arzfeld, Arzfeld

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Eifelkreis Bitburg-Prüm, Bitburg,

Mitglied des Kreistages

Kreissparkasse Bitburg-Prüm, Bitburg,

Mitglied des Verwaltungsrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Kulturhaus Cube 521, Marnach (Luxemburg),

Mitglied des Verwaltungsrates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".