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Die sogenannten Optionskommunen, also jene Kreise und Kommunen, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen und dies derzeit nur aufgrund einer Experimentierklausel tun dürfen, sollen ”fortgeführt“ werden, auch sollte diese Möglichkeit ”für weitere Kommunen geöffnet werden“, heißt es in der Vorlage.
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