Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2011 > Regierung: Inkrafttreten von EU-Rückübernahmeabkommen mit Türkei nicht absehbar
Der Kleinen Anfrage zufolge hatte die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, am 27. Januar dieses Jahres den Abschluss der Verhandlungen mit der Türkei über das Rückübernahmeabkommen verkündet. Laut Bundesregierung findet das Abkommen Anwendung auf ausreisepflichtige eigene Staatsangehörige der Vertragsparteien und bestimmte Drittstaatsangehörige. Hierunter könnten auch abgelehnte Asylbewerber fallen, die kein weiteres Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben. Dies gelte nicht für Asylbewerber in nicht abgeschlossenen Asylverfahren.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein