Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2011 > Vier Gesetze für Europäischen Stabilisierungsmechanismus notwendig
Der Vertreter des Bundesfinanzministeriums führte weiter aus, dass der Europäische Rat am 24./25. März ein Gesamtpaket verabschieden werde. Die Finanzminister der Eurostaaten hätten am 21. März wichtige Vorarbeiten dazu geleistet. So hätten diese festgelegt, dass der ESM ein Gesamtvolumen von 700 Milliarden Euro haben soll. Davon müssten 80 Milliarden Euro bar eingezahlt werden, 620 Milliarden Euro seien abrufbares Kapital in Form von Garantien. Der deutsche Anteil an der Bareinlage betrage 22 Milliarden Euro. Diese werde zwar die die maximal zulässige Kreditaufnahme erhöhen, das konjunkturelle und das strukturelle Defizit werde hiervon aber nicht berührt. In welchen Tranchen Deutschland die 22 Milliarden Euro einzahlen müsse, sei noch nicht festgelegt worden.
Für die CDU/CSU-Fraktion wird durch den ESM der Stabilitäts- und Wachstumspakt ”deutlich“ gestärkt. Die FDP-Fraktion wies darauf hin, dass es bisher keinen Beschluss gebe; es handle sich hier lediglich um einen Vorschlag der Finanzminister. ”Ohne Gesetz des Bundestages gibt es kein Geld“, betonte ihr Sprecher. Der Sprecher der SPD-Fraktion missbilligte das Verfahren der Information ”ausdrücklich“. Weiter kritisierte er, dass bisher keine angemessene Beteiligung des privaten Finanzsektors vorgesehen sei. Die Linksfraktion kritisierte, dass ausschließlich die Bürger belastet würden. Sie schlug vor, zur Finanzierung eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Auch Bündnis 90/Die Grünen setzten sich dafür ein, über andere Finanzierungsmöglichkeiten nachzudenken.
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