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Die Fraktion Die Linke hatte zudem Auskunft zur vormaligen Zusammenarbeit der EU mit Libyen im Bereich der ”Kontrolle von Migrationsströmen“ verlangt. Ziel dieser Kooperation sind nach Auskunft der Bundesregierung Verbesserungen beim Flüchtlings- und Menschenrechtsschutz gewesen. Unter dieser Prämisse habe die EU-Kommission Projekte zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von Migranten, zum Flüchtlingsschutz und zur Situation in den Aufnahmeeinrichtungen sowie zur Unterstützung des Grenzschutzes und Migrationsmanagements in Libyen gefördert. Kooperationspartner seien die IOM, der italienische Flüchtlingsrat, der UNHCR, eine libysche Nichtregierungsorganisation sowie einzelne Mitgliedstaaten der EU gewesen. Sämtliche Kooperationen mit Libyen habe die EU derzeit ausgesetzt.
Deutschland hat bisher fünf Millionen Euro für die humanitäre Soforthilfe zur Verfügung gestellt, mit denen Evakuierungsmaßnahmen für aus Libyen geflohene Menschen finanziert wurden, schreibt die Bundesregierung weiter. Außerdem sei Deutschland mit einem ”bedeutenden Anteil“ an den 30 Millionen Euro beteiligt, die von der EU als Nothilfe für Nordafrika bereitgestellt worden seien.
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