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In der ersten Lesung am 14. April 2011 im Bundestag hatte sich keine Mehrheit für eine gesetzliche Regelung zum Umgang mit Gentests an künstlich erzeugten Embryonen abgezeichnet. Von den 621 Abgeordneten hatten sich 178 noch nicht per Unterschrift einem der drei Entwürfe angeschlossen.
192 Abgeordnete um Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen) und Johannes Singhammer (CSU) sprechen sich in ihrem Gesetzentwurf (17/5450) für ein striktes Verbot der PID aus. Eine weitere Abgeordnetengruppe um René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) will das Verfahren ”grundsätzlich“ verbieten, in Ausnahmefällen aber ”für nicht rechtswidrig“ erklären, und zwar nur bei Menschen, die eine Veranlagung dazu haben, eine Fehl- oder Totgeburt zu erleiden. Ihren Gesetzentwurf (17/5452) unterzeichneten 36 Abgeordnete, unter ihnen auch Bundestagspräsident Lammert (CDU). Den weitgehendsten Gesetzentwurf (17/5451), mit dem die PID eingeschränkt erlaubt werden soll, haben mit 215 bislang die meisten Abgeordneten aus allen Fraktionen unterzeichnet. Zu den Initiatoren zählen Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU). Die Diskussion war nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig vom vergangenen Juli in Gang gekommen, der zufolge die PID nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt ist.
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