Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Koalition will Überprüfung auf Stasi-Tätigkeit erweitern und verlängern
Die Koalitionsfraktionen begründen ihre Gesetzesinitiative mit dem nach wie vor großen Bedürfnis bei Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten nach Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen. Insbesondere das Ansehen der Verfassungsorgane und des öffentlichen Dienstes würden Schaden nehmen, wenn keine Möglichkeit der Aufklärung mehr bestünde, argumentieren die Fraktionen. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die persönliche Integrität von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sei höher zu bewerten als das gegenläufige Interesse ehemaliger Stasi-Mitarbeiter.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass der zu überprüfende Personenkreis auf Beamte und Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes und Bundeswehrsoldaten in leitender Funktion ab der Besoldungsgruppe A13 beziehungsweise Entgeltgruppe E13 ausgeweitet wird. Dazu gehören etwa auch Referatsleiter in der Bundes- und Landesverwaltung oder Leiter von Grund- und Hauptschulen. Nachdem es in den vergangenen Jahren Fälle gegeben habe, in denen der Verdacht auf eine frühere Mitarbeit für den Staatssicherheitsdienst eher zufällig bekannt wurden, soll nach Ansicht der CDU/CSU und der FDP der Arbeitsgeber die Möglichkeit erhalten, in einem geordneten Verfahren und von sich aus die erforderlichen Informationen einzuholen. Die Öffentlichkeit erwarte zu Recht eine Aufklärung durch den jeweiligen Dienstherrn, anstatt auf Presseveröffentlichungen angewiesen zu sein.
Ausgeweitet werden soll nach dem Willen der Union und der Liberalen die Überprüfungsmöglichkeit prinzipiell auf alle angestellten und ehrenamtlichen Mitarbeiter von Einrichtungen und Mitglieder von Gremien, die mit der Aufarbeitung der Herrschaftsmechanismen in der DDR befasst sind. Viele dieser Mitarbeiter seien sensiblen und verantwortungsvollen Tätigkeiten, etwa der Beratung von Opfern des SED-Regimes, befasst, argumentieren die beiden Fraktionen.
Ebenso sollen zukünftig neben den Abgeordneten kommunaler Vertretungen und den kommunalen Wahlbeamten auch ehrenamtliche Bürgermeister und deren Vertreter auf eine Stasi-Tätigkeit überprüft werden können.
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