Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Linksfraktion fragt nach Einsatz von "Staatstrojanern"
Die Analyse der extrahierten Binärdateien der Software „mache deutlich, dass die Trojaner unter anderem in der Lage seien, weitere Software über das Internet nachzuladen, darunter auch Programme, die eine gegebenenfalls am Zielrechner installierte Webcam zur Raumüberwachung nutzen könnten“, heißt es in der Vorlage weiter. Außerdem „könnten die Trojaner Programmteile verändern, nicht gesendete E-Mails kopieren und vor allem Dateien auf dem Rechner, unbemerkt und ohne Spuren zu hinterlassen, hinterlegen“. Damit „wären die technischen Möglichkeiten des Programms, also umfängliche Manipulationen an dem Zielrechner vorzunehmen, für staatliche Stellen verfassungswidrig“, da die Funktionalität der Software weit über die Grenzen dessen hinaus gehe, was das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Jahre 2008 vorgegeben habe.
Wissen will die Fraktion, wer wann wem den Auftrag zur Entwicklung der vom CCC analysierten Schadsoftware gegeben hat. Auch erkundigen sich die Abgeordneten, inwiefern von Bundesbehörden genutzte Überwachungssoftware „in jedem Einzelfall auf die Einhaltung der Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten Onlinedurchsuchung geprüft“ wurde. Zudem fragen sie unter anderem, ob die beauftragenden Behörden den Quellcode der jeweils eingesetzten Software vorliegen hatten.
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