Artikelgesetz nennt man das Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze, bisweilen auch unterschiedlicher Zielrichtung, ändert. Beispiel: Mit dem Mietenüberleitungsgesetz für Ostdeutschland wurden zum sozialverträglichen Übergang in die Vergleichsmiete das Miethöhegesetz, das Wirtschaftsstrafgesetz, das Schuldrechtanpassungsgesetz und das Wohngeldsondergesetz sowie die 1. und 2. Grundmietenverordnung und die Betriebskosten-Umlageverordnung geändert. Innerhalb des Gesetzes sind diese unterschiedlichen Bereiche durch Artikel voneinander abgehoben.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/A/artikelgesetz.html
Stand: 13.10.2008