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Die Bundesregierung ist die Spitze der Exekutive des Bundes. Sie besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern (Artikel 62 des Grundgesetzes).
Neben Bundestag und Bundesrat hat die Bundesregierung das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen (Initiativrecht). Sie kann per Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt werden.
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und eigenverantwortlich. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet die Bundesregierung.