Anhörung zum gesetzlichen Schutz von Whistleblowern

Trillerpfeife in Mund

Das Thema Whistleblowing beschäftigt den Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 5. März 2012. Die Sitzung unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) beginnt um 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und soll eine Stunde dauern. Die Sitzung wird live im Web-TV auf www.bundestag.de übertragen. Whistleblowing heißt wörtlich etwa so viel wie „Verpfeifen“. Die Linksfraktion hat dazu einen Antrag (17/6492) vorgelegt, der den Begriff ins Positive wenden will. Das Whistleblowing soll für die Gesellschaft anerkannt und „Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber“ sollen geschützt werden. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgebern vorlegen.

Gesellschaftliche Anerkennung für das Whistleblowing

Darin soll unter anderem eine „positive kulturelle Einstellung und gesellschaftliche Anerkennung“ gegenüber dem Whistleblowing gefordert werden. Das Gesetz solle jene schützen, die durch eigene Hinweise oder Handlungen Vergeltungsmaßnahmen befürchten müssen. Dazu sollen auch Personen außerhalb klassischer Arbeitsverhältnisse wie Berater oder Leiharbeiter gehören.

Whistleblowing will Die Linke als „gutgläubige Weitergabe von Informationen“, vor allem über widerrechtliche Handlungen, Fehlverhalten oder allgemeine Gefahren, definiert wissen. Auch solle anonymes Whistleblowing ermöglicht werden. Die Identität von Hinweisgebern solle geschützt und vertraulich behandelt werden. (vom)

Zeit: Montag, 5. März 2012, 14 Uhr
Ort: 
Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail:  arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.