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Mit Handlungskonzepten zur demografischen Entwicklung beschäftigt sich der Bundestag am Donnerstag, 1. März 2012, in einer einstündigen Debatte. Grundlage der voraussichtlich um 14.10 Uhr beginnenden Aussprache ist die Antwort der Bundesregierung (17/8372) auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/6377). Aus dieser geht hervor, dass die Bevölkerungszahl von heute rund 81,7 Millionen auf 65 bis 70 Millionen im Jahr 2060 zurückgehen könnte. Das wäre ein Rückgang um 14 bis 21 Prozent innerhalb von 50 Jahren, schreibt die Regierung unter Berufung auf Modellberechnungen des Statistischen Bundesamtes.
Bereits in den kommenden beiden Jahrzehnten wird danach der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung deutlich steigen. Heute bestehe sie mit jeweils einem Fünftel noch fast zu gleichen Teilen aus Kindern und jungen Menschen unter 20 Jahren und aus 65-Jährigen und Älteren. Im Jahr 2060 wird den Angaben zufolge dann jeder Dritte (34 Prozent) 65 Jahre und älter sein. „Der demografische Wandel wird sich in den kommenden Jahrzehnten auf nahezu alle Bereiche des Lebens der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und in Staat und Gesellschaft auswirken“, schreibt die Regierung.
Um den Herausforderungen der schrumpfenden Bevölkerungszahl zu begegnen, will die Regierung nach eigener Aussage im Frühjahr eine Demografiestrategie vorlegen. Wie sie kürzlich in dem als Unterrichtung (17/7699) vorgelegten Demografiebericht angekündigt hat, soll unter anderem die Sicherung der Fachkräftebasis und eines hohen Produktivitätswachstums angestrebt werden. Notwendig sei dazu „vorrangig die Qualifizierung und Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, aber auch mehr qualifizierte Zuwanderung sowie die Stärkung des Forschungs- und Innovationspotenzials“.
Die Regierung rechnet damit, dass vom Jahr 2020 an der Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter „deutlich schneller“ verläuft als der Rückgang der Gesamtbevölkerung. Grund sei der Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge in das Rentenalter, heißt es in der Antwort.
Darin schreibt die Regierung, die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung in den vergangenen Jahren, insbesondere die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, hätten die „Basis für langfristig tragbare Rentenfinanzen geschaffen“. Die „Rente mit 67“ werde „nicht nur dazu beitragen, dass Arbeitnehmer künftig länger arbeiten“, sondern in den kommenden Jahren auch zu einer spürbaren Entlastung der öffentlichen Haushalte führen.
In einer Frage geht die SPD-Fraktion auf mögliche Konsequenzen für die Alterssicherung ein, die sich aus der Tatsache ergeben, dass immer mehr Menschen keine Kinder haben. Dazu schreibt die Regierung, sie prüfe „derzeit verschiedene Möglichkeiten, wie eine finanzielle Unterstützung ungewollt kinderloser Paare durch Bund und Länder erfolgen kann“.
Kürzlich hat sich eine Gruppe jüngerer Unionsparlamentarier um den sächsischen CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz für eine Zusatzabgabe von Kinderlosen in der Sozialversicherung stark gemacht. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und auch SPD-Chef Sigmar Gabriel hatten dies zurückgewiesen. Gleichwohl fand der Vorstoß sowohl in der Unions- als auch in der SPD-Fraktion Fürsprecher, etwa den gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, und den SPD-Sozialexperten Franz Müntefering.
Mit der wachsenden Zahl alter und hochbetagter Menschen wird in den nächsten Jahren auch die Zahl der Pflegebedürftigen zunehmen, wie aus der Antwort auf die Große Anfrage weiter hervorgeht. Nach Vorausberechnungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder werde ein Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit rund 2,42 Millionen auf rund 2,9 Millionen bis zum Jahr 2020 und auf rund 3,37 Millionen bis zum Jahr 2030 prognostiziert.
Dabei gehe diese Vorausberechnung von gleichbleibenden altersspezifischen Pflegequoten aus. Wenn es gelinge, mit der steigenden Lebenserwartung auch den Eintritt von Pflegebedürftigkeit in ein durchschnittlich höheres Lebensalter zu verschieben, könne der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen auch geringer ausfallen. (mpi)