Anhörung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Sehbehinderter blinder Mann ertastet Schriftzeichen.

Mehr gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen haben zwei Anträge der Linksfraktion und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Ziel, die am Montag, 19. März 2012, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales sind. Die Sitzung unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) beginnt um 14 Uhr im Fraktionssaal 3 S 001 des Reichstagsgebäudes und dauert bis gegen 15.30 Uhr.

Diskriminierungsverbot gesetzlich festschreiben

Die Linksfraktion fordert in einem Antrag (176/7872), dass ein umfassendes Diskriminierungsverbot zum Schutz von Menschen mit Behinderungen gesetzlich festgeschrieben wird. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen sei eine herausragende Aufgabe der gesamten Gesellschaft.

Außerdem müsse die Bundesregierung ihren Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention dem Bundestag vorlegen, um eine umfassende Beratung zu ermöglichen.

"Teilhabesicherungsgesetz vorlegen"

In einem weiteren Antrag (17/7889) tritt die Fraktion dafür ein, die Sozialgesetzgebung zu reformieren, um Menschen mit Behinderungen eine volle gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Daher müsse bis Ende 2012 ein Teilhabesicherungsgesetz vorliegen.

Dessen Ziel müsse es sein, die volle und wirksame Teilhabe für  Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Erreicht werden solle dies durch eine flächendeckende, soziale, inklusiv ausgestaltete Infrastruktur und durch den bedarfsgerechten Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.

Rehabilitation vor Pflege

Die Grünen machen sich in ihrem Antrag (17/7951) für eine Weiterentwicklung des Neunten Sozialgesetzbuches stark, in dem das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung geregelt ist.

Die Regierung müsse klarstellen, dass die Vorschriften für die zuständigen Rehabilitationsträger gelten. Außerdem sollten die Ausnahmen für die Träger der Sozial- und Jugendhilfe aufgehoben und Regelungen zur Umsetzung des Prinzips "Rehabilitation vor Pflege" getroffen werden. (vom)

Zeit: Mittwoch, 19. März 2012, 14 bis 15.30 Uhr
Ort:  Berlin, Reichstagsgebäude, Fraktionssaal 3 S 001

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail:  arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.