Europaausschuss erörtert Karlsruher Richterspruch

Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichtes (Archivbild)

Das Bundesverfassungsgericht wird am Dienstag, 28. Februar, sein Urteil zum sogenannten Neuner-Gremium des Haushaltsausschusses im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten des Bundestages an der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) verkünden. Einen Tag später, am Mittwoch, 29. Februar 2012, ist dieses Urteil Gesprächsthema in der teilöffentlichen Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Sitzung unter Vorsitz von Gunther Krichbaum (CDU/CSU) beginnt  um 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Die Rolle des Neuner-Gremiums

Das Organstreitverfahren mit dem Aktenzeichen 2 BvE 8/11 im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts geht auf einen Antrag der SPD-Bundestagsabgeordneten  Dr. Peter Danckert und Swen Schulz zurück, mit dem sie sich gegen die im Zusammenhang mit der Erweiterung des „Euro-Rettungsschirms“ getroffene Neuregelung der Beteiligungsrechte des Bundestages wenden, die in bestimmten Fällen eine Übertragung dieser Rechte auf ein Sondergremium – das Neuner-Gremium – vorsieht.

Nach dem Stabilisierungsmechanismusgesetz ist für Entscheidungen des deutschen Vertreters in der EFSF grundsätzlich die Zustimmung des Bundestages erforderlich. In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit wird das Beteiligungsrecht jedoch von einem neunköpfigen Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses ausgeübt. Der Bundestag hatte die Mitglieder dieses Sondergremiums am 26. Oktober 2011 gewählt.

Einstweilige Anordnung erlassen

Auf Antrag der beiden Abgeordneten hatte das Bundesverfassungsgericht am 27. Oktober 2011 eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der die Beteiligungsrechte des Bundestages bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht von dem Sondergremium wahrgenommen werden dürfen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung geht es um Regierungsberichte über EU-Ratstagungen und um die Beratung von EU-Dokumenten sowie Fraktionsinitiativen. (vom)

Zeit: Mittwoch, 29. Februar, 14 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie einer Personaldokumentnummer im Sekretariat des Europaausschusses (E-Mail: europaausschuss@bundestag.de) anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.