Linksfraktion will Kostenbeteiligung Betroffener nach Brustimplantate-Skandal ausschließen

Gesundheit/Antrag - 09.02.2012

Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke fordert Konsequenzen aus dem Brustimplantate-Skandal. In einen Antrag (17/8581), den der Bundestag am späten Donnerstagabend in erster Lesung behandeln will, verlangen die Abgeordneten, dass Betroffene die operative Entfernung fehlerhafter Brustimplantate nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Dazu soll den Angaben zufolge ein Paragraf im Fünften Sozialgesetzbuch abgeschafft werden, der die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten bei Folgebehandlungen von Schönheitsoperationen „in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen“. Nach Vorstellung der Linksfraktion soll die Bundesregierung regeln beziehungsweise auf europäischer Ebene darauf hinwirken, „dass künftig weder die Betroffenen noch die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund von medizinisch notwendigen Folgebehandlungen von Schönheits-OPs finanziell belastet werden“.

Die Linke schreibt in ihrem Antrag, wer als Folge medizinisch nicht notwendiger ästhetischer Operationen, Tätowierungen oder Piercings medizinisch behandelt werden muss, werde von seiner Krankenkasse nach geltendem Recht an den Kosten der Behandlung beteiligt. Diese Selbstverschuldens-Regel hätten die Fraktionen von Union und SPD im Jahr 2007 gemeinsam geschaffen. Für privat Krankenversicherte gelte diese Regel nicht. Die privaten Krankenversicherungen zahlen nach Darstellung der Abgeordneten „sogar die Einsetzung eines neuen Implantats“.

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