Rechtsausschuss spricht sich gegen Patentierung konventioneller Züchtungen aus

Rechtsausschuss - 08.02.2012

Berlin: (hib/VER) Die Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und –pflanzen soll verhindert werden. Deshalb soll sich die Bundesregierung für eine Konkretisierung und Änderungen der Biopatentrichtlinie einsetzen. Das fordern die Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie die Oppositionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (17/8344). Dieser wurde vom Rechtsausschuss in seiner Sitzung am Mittwochvormittag verabschiedet.

In dem Antrag fordern die Fraktionen, dass „keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und –pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte“ erteilt werden. Soweit die europäischen Vorgaben Abweichungen im nationalen Patentrecht zuließen, sei zu diesem Zweck auch eine Änderung des deutschen Patentgesetzes notwendig. Dies könne zugleich Signalwirkung für die Ergänzung der europäischen Rechtsgrundlagen entfalten.

Ferner heißt es in dem Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen, der Schutz geistigen Eigentums durch Patente sei ein hohes Gut, mit dem ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Erfinders und denen der Allgemeinheit an der Förderung von Innovationen sowie an der freien Verfügbarkeit von Informationen geschaffen werde. Für den Wissenschaftsstandort Deutschland sei die Möglichkeit, Erfindungen durch Patente zeitlich befristet zu schützen, von großer Bedeutung.

Die Linksfraktion war zwar in die Beratungen zu dem Antrag involviert, hatte diesen jedoch nicht mit getragen. Am Mittwoch stimmten ihre Mitglieder im Rechtsausschuss schließlich doch für diesen, so dass er einstimmig angenommen wurde.

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