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Arbeit und Soziales/Antrag - 24.02.2012
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke will die Kommunen bei der Finanzierung der Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stärker entlasten. In einem Antrag (17/8606) fordert sie, den Finanzierungsmodus dahingehend zu ändern, dass die Abrechnung und Erstattung der Kosten auf der Basis der laufenden Nettokosten erfolgen soll. Darüber hinaus solle die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme des Bundes in Höhe von 75 Prozent ab 2013 und in Höhe von 100 Prozent ab 2014 zu schaffen. Es solle außerdem ein Kontrollmechanismus eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Bundesländer die Mittel für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig an die Kommunen weitergeben. Ende Oktober 2011 hatte der Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen verabschiedet, das die Kostenübernahme des Bundes für die Grundsicherung für 2012 regelt. Weitere Kostenübernahmen für 2013 und 2014 sollen in einem eigenen Gesetz geregelt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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