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Ausschuss für Gesundheit - 08.02.2012
Berlin: (hib/MPI) Deutschland wird die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) neu regeln. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (17/7576) wurde in geänderter Fassung am Mittwoch im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der Koalitions- bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen beschlossen. Die abschließende Beratung im Bundestag ist für Donnerstag Mittag vorgesehen. Die neuen Durchführungsvorschriften beziehen sich unter anderem auf die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen Deutschlands, etwa im Meldewesen und bei der Schaffung von Kapazitäten für den öffentlichen Gesundheitsschutz in Flughäfen und Häfen. Der Gesetzentwurf bezieht sich sowohl auf übertragbare Krankheiten als auch auf Gesundheitsgefahren, bei denen beispielsweise chemische oder radionukleare Substanzen ursächlich sind.Zu den beschlossenen Änderungen des Gesetzentwurfs gehört, dass Schutzimpfungen gegen Gelbfieber, wie vom Bundesrat angeregt, künftig nur von Ärzten vorgenommen werden dürfen, „die die erforderliche fachliche Qualifikation besitzen und über geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für die Lagerung des Impfstoffs sowie für die Durchführung der Impfung verfügen“. Ferner sollen auch zu den Krankheiten Mumps, Windpocken und Keuchhusten neue Arzt- und Labormeldepflichten eingeführt werden. Im Gesetzentwurf der Regierung war bereits eine Arzt- und eine Labormeldepflicht für Röteln vorgesehen.
Die IGV sind laut Regierung das zentrale Rechtsinstrument im Zuständigkeitsbereich der Weltgesundheitsorganisation, um eine grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Die drei Rechtsverordnungen, die zur Umsetzung der IGV aus dem Jahr 1969 erlassen worden waren, seien überholt und würden nun durch ein einheitliches Gesetz abgelöst, heißt es in der Vorlage. Der Vollzug der IGV sind laut Entwurf grundsätzlich die Länder zuständig. Als nationale Anlaufstelle ist das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern im Bundesamt für Bevölkerungsschutz vorgesehen.
In dem Gesetzentwurf geht es auch um die Sicherstellung der Schiffshygiene sowie Regelungen über die Melde- und Informationspflichten von Luftfahrzeug- und Schiffsführern, „deren Erfüllung eine notwendige Basis für einen effektiven Gesundheitsschutz darstellt“, wie die Regierung schreibt. Ferner sollen die Gesundheitsämter verpflichtet werden, die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde zu informieren, wenn ein an Endverbraucher abgegebenes Lebensmittel in mindestens zwei Fällen mit epidemiologischem Zusammenhang die Ursache einer übertragbaren Krankheit ist.
Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP unterstrichen im Ausschuss, der Gesetzentwurf sei eine „gute Regelung, um die internationalen Gesundheitsvorschriften im Sinne eines effizienten und umfassenden Gesundheitsschutzes der Bevölkerung vorzunehmen“. Die Oppositionsfraktion würdigten die Umsetzung als richtig, kritisierten jedoch zugleich, dass manche der Regelungen, etwa zum Infektionsschutz, weitergehend hätten ausfallen können.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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