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Gesundheit/Antwort - 03.02.2012
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung erwartet durch die vorgesehene Änderung der Approbationsordnung keinen Qualitätsabfall in der Medizinerausbildung. Die Universitäten seien künftig „verpflichtet, einen Ausbildungsplan (Logbuch) zu erstellen, nach dem die Ausbildung im Praktischen Jahr durchzuführen ist“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8433) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8303). Das Bundeskabinett hatte Ende vergangenen Jahres die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zur Kenntnis genommen. Um eine ausgewogenere regionale Verteilung der angehenden Ärzte zu erreichen, soll der Verordnung zufolge das Praktische Jahr künftig nicht nur an der Universitätsklinik der Heimatuniversität und an den der Heimatuniversität bisher zugeordneten Lehrkrankenhäusern absolviert werden können, sondern auch an anderen geeigneten Krankenhäusern. Die Verordnung liegt derzeit zur Abstimmung beim Bundesrat.In der Antwort verweist die Regierung darauf, den Krankenhäusern mit der Änderung ein Instrument an die Hand zu geben, bereits frühzeitig Personal zu binden. „Die Studierenden, die eine qualitativ gute Ausbildung an diesen Krankenhäusern erfahren haben, sind eher geneigt, dort auch ihre fachärztliche Weiterbildung anzuschließen und auch darüber hinaus in diesem Krankenhaus ihre berufliche Laufbahn fortzusetzen“, heißt es in der Vorlage. Dadurch könne dem sich abzeichnenden Ärztemangel insbesondere in ländlichen Regionen, wo die Zahl der offenen Stellen an den Krankenhäusern besonders hoch ist, frühzeitig Rechnung getragen werden.
Weiter schreibt die Regierung, die Universitäten behielten über das Logbuch „das maßgebliche und gestaltende Einflussrecht auf den Inhalt und die Qualität der Ausbildung“. Die Lehrkrankenhäuser müssten gewährleisten, dass sie das Logbuch der jeweiligen Universität einhalten. Damit habe die Universität letztlich auch Einfluss auf die Auswahl der Lehrkrankenhäuser, heißt es in der Antwort. Das Logbuch gelte sowohl für die Ausbildung am Universitätskrankenhaus als auch an den außeruniversitären Krankenhäusern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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