Grüne wollen Auskunft über Verbraucherschutz bei Ökostrom-Angeboten

Umwelt/Kleine Anfrage - 24.02.2012

Berlin: (hib/AS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich in einer Kleinen Anfrage (17/8660) kritisch mit dem Verbraucherschutz bei Ökostrom-Angeboten auseinander. Von der Bundesregierung möchte die Fraktion wissen, wie die Begriffe „grüner Strom“ oder „Ökostrom“ oder „Strom aus erneuerbaren/regenerativen Energien“ definiert werden. Hintergrund ist, dass Verbraucherschützer schon seit langem vor irreführenden Ökostrom-Angeboten warnen. Für viele dieser Angebote müsste zwar ein höherer Preis bezahlt werden, sie hätten letztlich aber keinen Effekt auf den Ausbau erneuerbarer Energien, erläutern die Abgeordneten.

Die Grünen möchten von der Regierung daher sowohl wissen, wie viele Verbraucher und Verbraucherinnen derzeit überhaupt Ökostrom beziehen, fragen aber auch, ob es Untersuchungen gibt, warum die Stromkonsumenten diese alternativen Stromangebote überhaupt beziehen. Außerdem fragen die Grünen, ob es die Regierung für notwendig erachtet, die Verwendung bestimmter Begriffe wie „grün“ und „öko“ durch bestimmte Zertifizierungsmaßnahmen in der Zukunft zu beschränken und zu schützen.

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