Über 3.000 Arbeitgeber mit CGZP-Tarifverträgen werden überprüft

Arbeit und Soziales/Antwort - 23.02.2012

Berlin: (hib/CHE) 613 Arbeitgeber hat die Deutsche Rentenversicherung von Juli 2011 bis Mitte Januar 2012 infolge eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) abschließend überprüft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/8549) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8401) hervor. Im Dezember 2010 hatte das Bundessozialgericht die Tariffähigkeit der CGZP verneint und damit die von ihr geschlossenen Tarifverträge für nichtig erklärt. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Zeitarbeitsbranche, da auf sie Nachforderungen von Sozialbeiträgen in Millionenhöhe zukommen können beziehungsweise schon zugekommen sind. Die von den Grünen genannte Summe von zwei bis drei Milliarden Euro bezweifelt die Bundesregierung allerdings in ihrer Antwort. Bis Dezember beliefen sich die Nachforderungen auf 14,4 Millionen Euro, schreibt sie. Weiter heißt es, dass sich die Zahl der betroffenen Arbeitgeber auf 3.100 belaufe, bei denen in der Mehrzahl bereits mit Betriebsprüfungen begonnen wurde. In 361 von den bisher 613 abschließend geprüften Fällen seien Beitragsbescheide erlassen worden. Grund dafür, dass in den übrigen 252 Fällen keine Beitragsforderungen erhoben wurden, sei zum einen gewesen, dass die Betriebe keine CGZP-Tarife angewandt hätten oder dass Leiharbeiter höher als im CGZP-Tarif bezahlt wurden. In weiteren Fällen existierte keine Arbeitnehmerüberlassung, führt die Regierung aus.

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