Empfehlungen zur GWB-Novelle

Wirtschaft und Technologie/Unterrichtung - 23.02.2012

Berlin: (hib/HLE) Die Monopolkommission hat sich für die Beibehaltung der Abwägungsklausel und der Ministererlaubnis im deutschen Kartellrecht ausgesprochen. Dies geht aus dem Sondergutachten der Monopolkommission zum Referentenentwurf für die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hervor, das von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/8541) vorgelegt wurde. Die Abwägungsklausel räumt der Kartellbehörde die Möglichkeit ein, Firmenzusammenschlüsse trotz Bedenken doch noch zu genehmigen. Mit der Ministererlaubnis werden von der Kartellbehörde abgelehnte Zusammenschlüsse möglich. Auch der Referentenentwurf sieht die Beibehaltung beider Möglichkeiten vor. Die Monopolkommission hat darüber hinaus zahlreiche weitere Empfehlungen zur GWB-Novelle abgegeben.

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