SPD: Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung

Recht/Gesetzentwurf - 21.02.2012

Berlin: (hib/BOB) Nach Meinung der SPD-Fraktion ist die Vorschrift der Abgeordnetenbestechung nicht ausreichend. Deshalb hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/8613) eingebracht. Nach geltendem Recht seien Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern nur als Stimmenverkauf und –kauf bei Wahlen strafwürdig. Bis heute gebe es keine strafrechtliche Regelung, die sämtliche strafwürdige Verhaltensweise von Mandatsträgern im Bereich der Vorteilsannahme und –zuwendung erfasst. Auf internationaler Ebene fordere das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption eine Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Das Erfordernis einer Neuregelung erfolge zudem aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

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