Wertpapierrecht soll angepasst werden

Finanzen/Gesetzentwurf - 21.02.2012

Berlin: (hib/HLE) Nach der Änderung der EU-Richtlinie über Wertpapierprospekte muss das deutsche Recht entsprechend angepasst werden. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes (17/8684) vorgelegt. Darin geht es auch darum, den bürokratischen Aufwand zu verringern. So werden im Bereich des Wertpapierprospektgesetzes bestimmte Obergrenzen und Schwellenwerte für Ausnahmen von der Prospektpflicht erhöht. Auch soll es Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme geben. Der Bundesrat hat einige Änderungen an dem Entwurf vorgeschlagen, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zum Teil zustimmt.

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