SPD verlangt Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern

Recht/Antrag - 20.02.2012

Berlin: (hib/BOB) Die Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern ist das Ziel eines SPD-Antrags (17/8601). Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen. Bei der standesamtlichen Registrierung des Kindes solle der Standesbeamte nicht miteinander verheiratete Eltern über die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung aufklären. Könnten die Eltern kein Einvernehmen erzielen, würden die Eltern vom Jugendamt aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist zu der gewünschten Ausgestaltung der Sorge zu äußern. Werde die gemeinsame Sorge von beiden Elternteilen gewünscht, sei die gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Jugendamt abzugeben. Sei das Votum der Eltern nicht einvernehmlich, soll das Jugendamt im Gespräch mit den Eltern auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken. Notfalls soll das Familiengericht entscheiden.

Laut Sozialdemokraten sei vor dem Hintergrund der Zunahme von außerhalb der Ehe geborenen Kindern – ihr Anteil im Jahr 2009 betrug 61 Prozent in Ost- und 26 Prozent in Westdeutschland –eine Neuregelung der elterlichen Sorge wichtig. Ziel soll grundsätzlich die Übernahme der gemeinsamen elterlichen Sorgeverantwortung für die Kinder sein. Dies werde mit zu einer Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern beitragen.

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