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Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antwort - 14.02.2012
Berlin: (hib/EIS) Der Umgang mit Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, soll durch Beschlüsse auf EU-Ebene geregelt werden. Laut einer Antwort (17/8534) der Bundesregierung wird Honig aus der Europäischen Union und aus Drittländern im EU-Binnenmarkt frei gehandelt. Sowohl das Gentechnik- als auch das Lebensmittelrecht würden zum größten Teil auf europäischer Ebene geregelt. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2011 geurteilt hat, dass mit transgenen Pollen vermischter Honig nur mit einer Zulassung in den Handel gebracht werden darf, die auch den gentechnisch veränderten Pollen beinhaltet, könnten demnach die sich aus dem Urteil ergebenden rechtlichen Konsequenzen nur EU-weit einheitlich beantwortet werden, heißt auf eine Kleine Anfrage (17/8333) der Linksfraktion.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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