Heinz-Joachim Barchmann, SPD

Gewerkschaftssekretär

Wahlkreis 052 Helmstedt - Wolfsburg
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 17.11.1950, geboren in Idensen, verheiratet und zwei erwachsene Töchter.

Nach der Schulzeit kaufmännische Lehre, Beschäftigung im Handel und anschließend in der Bundeswehrverwaltung. Neben beruflichen Tätigkeit, auf dem Abendgymnasium 1985 das Abitur nachgeholt. Anschließend Studium an der Sozialakademie in Dortmund.

Seit April 1987 Sekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund in den DGB-Kreisen Hamburg, Hildesheim und Oldenburg. Ab November 1991 gewerkschaftliche Arbeit in der Region Helmstedt, Wolfsburg und Braunschweig. Vom Bürostandort in Wolfsburg Betreuung der Landkreis Gifhorn und den Landkreis Helmstedt. Nach über zehnjähriger Tätigkeit als DGB-Kreisvorsitzender 2007 zum Vorsitzenden der DGB-Region SüdOstNiedersachsen gewählt.

seit 1971 HBV, heute ver.di, seit 1979 SPD, seit 2004 AWO.

   

 


Kontakt

Heinz-Joachim Barchmann, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretender Vorsitz

  • Euromediterrane Parlamentarische Versammlung

Ordentliches Mitglied

  • Euromediterrane Parlamentarische Versammlung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Gewerkschaftssekretär,

Deutscher Gewerkschaftsbund, Berlin

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Agentur für Arbeit, Braunschweig,

Vorsitzender des Verwaltungsrates

Agentur für Arbeit, Helmstedt,

Mitglied des Verwaltungsrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

AWO Bezirksverband Braunschweig e.V., Braunschweig,

Mitglied des Vorstandes

AWO Kreisverband Helmstedt e.V., Helmstedt,

Vorsitzender

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".