Joachim Günther (Plauen), FDP

Joachim Günther, FDP

Diplomingenieur, Parlamentarischer Staatssekretär a. D.

Wahlkreis 167 Vogtlandkreis
Gewählt über Landesliste Sachsen

Geboren am 22. 10. 1948 in Syrau; Ev.-Luth., verheiratet; drei Kinder.

1967 Abschluss der Lehre zum Maschinenbauer; 1970 Abschluss des Studiums als Konstrukteur für Maschinenbau; 1985 Abschluss des Fernstudiums Wirtschaftsrecht.

1970 bis 1985 Arbeit als Ingenieur in verschiedenen Büros; ab 1985 Kreissekretär der LDPD Plauen; ab 1990 Hauptgeschäftsführer der LDP/FDP; seit 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages.

Im Dezember 1990 in den Deutschen Bundestag gewählt; arbeitete bis 1998 als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbauministerium; in der 16. Legislaturperiode Mitwirken im Sportausschuss sowie im Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen mit; zudem Sprecher für Bau, Wohnungswesen und Aufbau Ost der FDP-Bundestagsfraktion.

 


Kontakt

Joachim Günther (Plauen), MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretender Vorsitz

  • Sportausschuss

Ordentliches Mitglied

  • Sportausschuss
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

ISO-International Development & Consulting GmbH, Berlin (bis 30.04.2011)

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".