Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Gesundheit
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Rechtsanwalt
Wahlkreis 262 Nürtingen
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
Geboren am 14.01.1965 in Balingen; wohnhaft in Kirchheim unter Teck; katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1985 Abitur am Robert-Bosch-Gymnasium Wendlingen; 1985 bis 1986 Grundwehrdienst; 1986 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Bonn; 1991 Erstes Juristisches Staatsexamen in Bonn; 1991 bis 1995 Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Elmar Müller in Bonn; 1992 bis 1993 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Universität Rostock am Lehrstuhl von Dr. Urs Kindhäuser; 1993 - 1995 Juristischer Vorbereitungsdienst in Bonn; 1995 Zweites Juristisches Staatsexamen in Bonn; seit 1995 Selbstständiger Rechtsanwalt; 1998 bis März 2003 Landesgeschäftsführer des Wirtschaftsrates der CDU e.V. Baden-Württemberg; September 2002 Wahl in den Deutschen Bundestag; September 2005 Wiederwahl in den Deutschen Bundestag; Mitglied im Ausschuss für Gesundheit; Stellv. Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.
1999 bis 2005 Vorsitzender des Haus- Wohnungs- und Grundstückseigentümervereins Kirchheim unter Teck; 2003 bis 2007 Vorsitzender des CDU-Stadtverbands Kirchheim Dettingen; seit 2003 Mitglied im Vorstand des Haus- Wohnungs- und Grundstückseigentümervereins Landesverband Württemberg; seit 2005 Vorsitzender des Ausschusses für Wohnungswirtschaft und Wohnungspolitik im Zentralverband von Haus & Grund Deutschland; seit 2008 Landesvorsitzender von Haus & Grund Württemberg.
Michael Hennrich, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
DUK-Versorgungswerk e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates, jährlich, Stufe 3
Haus & Grund Württemberg, Stuttgart,
Vorsitzender, ehrenamtlich, monatlich, Stufe 1
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".