Dr. Max Lehmer, CDU/CSU

Diplom-Agraringenieur

Wahlkreis 214 Erding - Ebersberg
Direkt gewählt in Bayern

Geboren am 6. November 1946 in Aichach; römisch-katholisch; verheiratet, fünf Kinder.

1953 bis 1961 Volksschule, 1961 bis 1963 Berufsschule, 1964 Gehilfenprüfung, 1964 bis 1967 Berufsaufbauschule, 1967 bis 1969 Landwirtschaftsschule, Abendgymnasium. Studium der Agrar-Wissenschaften in Weihenstephan, 1981 Promotion zum Doktor der Agrar-Wissenschaften.

Seit 1964 praktizierender Landwirt, seit 1978 Betriebsinhaber. 1980 bis 2005 Landwirtschaftlicher Fachberater und Technischer Leiter bei der BASF AG Ludwigshafen.

Seit 1970 Mitglied der CSU, 14 Jahre Ortsvorsitzender in Neuching. 1976 bis 1996 und seit 2008 Mitglied des Kreistages Erding, seit 1978 bis 2008 Mitglied des Gemeinderates Neuching.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Dr. Max Lehmer, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Landwirt, Neuching

BASF AG, Ludwigshafen,

Technischer Leiter, Altersteilzeitvertrag vom 30. Juli 2003 (passive Phase), monatlich, Stufe 2 (bis 30.11.2011)

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Erding, Erding,

Mitglied des Kreistages

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".