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Diplom-Ingenieur
Wahlkreis 065 Cottbus - Spree-Neiße
Gewählt über Landesliste Brandenburg
Geboren am 27.01.1956 in Vetschau / Spreewald; seit 1979 verheiratet; zwei Kinder; evangelisch.
1977–1982 TU Dresden, Sekt. Energieumwandlung Technische Gebäudeausrüstung; 1982–1986 Ingenieurhochschule Cottbus, Lehre und Forschung, Projektierung und Projektbegleitung im Bereich Fernwärme, Heizung, Sanitär, Lüftung und Klimatisierung Entwicklung verschiedener Anlagensysteme; 1987 Abschluss der Promotion A zum Thema: “Untersuchung des Wärmedämmverhaltens schwerer hinterlüfteter Außenwandkonstruktionen“; 1997 – 1999 Fachhochschule Lausitz, Lehrbeauftragter für Versorgungstechnik Fachhochschule Magdeburg Vertretungsprofessur für Technische Gebäudeausrüstung Aufbau, Durchführung und Prüfungsabnahme im Fach Technische Gebäudeausrüstung, Studien – und Diplomarbeiten im Bereich Simulations- und Versorgungstechnik von Gebäuden; 1999 Professur Technische Gebäudeausrüstung FH Magdeburg; Studiengänge: Architektur/Bauingenieurwesen / Sicherheit und Gefahrenabwehr.
Handwerkskammer Cottbus, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger; Mitglied Brandenburgische Ingenieurkammer; Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Mitglied verschiedener Normenausschüsse; Vertrauensdozent Begabtenförderung der Friedrich Naumann Stiftung.
Dr. Martin Neumann, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Energieberater,
Bundesverband Verbraucherzentrale Beratungsstelle Cottbus, Cottbus
Sachverständiger,
Haus- und Umwelttechnik Prof. Dr. M. Neumann, Vetschau
Hochschullehrer,
Hochschule Magdeburg-Stendal, Magdeburg
Bundesverband Verbraucherzentrale, Cottbus,
Energieberater
Hochschule Magdeburg-Stendal, Magdeburg,
Hochschullehrer
Karl-Hamann-Stiftung, Potsdam,
Beisitzer im Vorstand
Landesblasmusikverband Brandenburg e.V., Cottbus,
Präsident
Musikverein Vetschau e.V., Vetschau,
Vorsitzender
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".