Ordentliches Mitglied
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Rechtsanwältin
Wahlkreis 107 Düsseldorf I
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
1983 Abitur am Städtischen Luisengymnasium Düsseldorf. 1986 Diplomverwaltungswirtin. 1995 zweites juristisches Staatsexamen.
1988 bis 1995 Vorstandsassistentin der Bundesvereinigung Liberaler Kommunalpolitiker VLK in Bonn, 1996 Büroleiterin des Bundestagsbüros des Bundesjustizministers Edzard Schmidt-Jortzig. 1996 bis 2000 Projektmanagerin bei der UFA-Theater AG in Düsseldorf, 2000 bis 2002 bei der Projektgesellschaft "Kai 18" in Düsseldorf. Seit 2003 Rechtsanwältin.
Stellvertretende Vorsitzende der Wolfgang-Döring-Stiftung.
Mitglied der FDP seit 1980, seit 2004 Kreisvorsitzende der FDP Düsseldorf, seit 2005 stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Nordrhein-Westfalen. 1999 bis 2003 Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Düsseldorf, seit 2003 sachkundige Bürgerin.
Mitglied des Bundestages seit 2002; innen- und kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion und Vorsitzende der FDP-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, seit Oktober 2009 stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Mitglied im Bundesvorstand der FDP.
Gisela Piltz, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwälte Heckenbrücker, Dr. Zentei, Köln,
Rechtsanwältin
Deutsche Telekom AG, Bonn,
Mitglied des Datenschutzbeirates
ESPRIT-Arena
Multifunktionsarena Immobiliengesellschaft mbh & Co. KG, Düsseldorf,
Vorsitzende des Aufsichtsrates
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stadt Düsseldorf, Düsseldorf,
Sachkundige Bürgerin
Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung, Berlin,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Stiftung "Lebendige Stadt", Hamburg,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Wolfgang-Döring-Stiftung, Bonn,
Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".