Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stellvertretendes Mitglied
- Innenausschuss
- Ausschuss für Tourismus
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Chemiefacharbeiterin, Verwaltungsfachangestellte
Wahlkreis 196 Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis
Direkt gewählt in Thüringen
Geborene. Fleischer; geboren am. 10.05.1952 in Arnsgereuth (LK Saalfeld); evangelisch; verheiratet, zwei Kinder.
1958 bis 1968 Realschulabschluss; 1968 bis 1971 Berufsausbildung (Chemiefacharbeiter) mit Abitur; 1993 bis 1997 Angestelltenlehrgang I + II.
1968 bis 1971 Chemiefacharbeiter mit Abitur; 1972 bis 1991 Arbeit in der Gastronomie/ Gaststättenleiterin; 1991 bis 1993 Geschäftsstellenleiterin des CDU-KV Rudolstadt; 1993 bis 1994 Mitarbeiterin MdB; 1995 bis 2004 Vorsitzende Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres Schwarzatal“; 2004 bis 2009 Mitglied des Thüringer Landtages.
1978 bis 1994 Gemeinderat Rohrbach; und seit 2009; seit 1990 CDU Kreisvorstand Saalfeld-Rudolstadt; seit 1990 Kreistagsmitglied Kreistag Saalfeld-Rudolstadt; 1994 bis 1999 ehrenamtliche Bürgermeisterin Gemeinde Rohrbach; seit 1996 stellv. KPV Landesvorsitzende Thüringen; seit 1996 stellv. KPV Bundesvorsitzende; 2004 bis 2009 Mitglied des Thüringer Landtages Vorsitzende des Ausschusses Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Carola Stauche, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Inhaberin,
Landhotel "Zum Sorbitzgrund", Rohrbach
Landtagsabgeordnete,
Thüringer Landtag, Erfurt
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Saalfeld,
Mitglied des Kreistages (bis 05.01.2010)
Thüringer Porzellanstraße e.V., Saalfeld,
Vorsitzende
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".