Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
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Chemielaborant
Wahlkreis 252 Augsburg-Stadt
Gewählt über Landesliste Bayern
Geboren im Jahr 1977 in Augsburg.
1983 bis 1989 Besuch der Grund- und Hauptschule Stadtbergen; 1993 Realschulabschluß (Fachrichtung: Gestaltung); 1996 Fachoberschulabschluß (Fachrichtung: Technik); 1996-1997 Zivildienst; 1998 bis 2000 Studium der Kartographie und Geomedientechnik an der FH; 2000 bis 2002 Anstellung als wissenschaftliche Hilfskraft im Bereich Umweltforschung und –technik; 2002 bis 2005 Ausbildung zum Chemielaboranten; seit 2005 Angestellter an einem Institut für pharmazeutische Analytik.
1996 Eintritt in die PDS; 1997 bis 2007 Sprecher des Kreisverbands Augsburg der PDS/Linkspartei; 2007 bis 2009 Sprecher des Kreisverbandes Augsburg der Partei DIE LINKE; seit 2007 Mitglied des Landesvorstands DIE LINKE Bayern; seit Mai 2008 Mitglied des Stadtrats Augsburg für DIE LINKE.
Alexander Süßmair, MdB
DIE LINKE.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Chemielaborant,
LAT GmbH Dr. Tittel, Institut für Pharma-Analytik, Gräfelfing
Stadt Augsburg, Augsburg,
Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich, monatlich, Stufe 1
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".