Kerstin Tack, SPD

Kerstin Tack

Diplom-Sozialpädagogin

Wahlkreis 042 Stadt Hannover I
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 11.11.1968 in Wittingen, Landkreis Gifhorn.

1985 bis 1988 Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarsgehilfin. 1988 bis 1992 Ausbildung zur Erzieherin. 1992 bis 1996 Studium an der Ev. FH Hannover, Dipl.-Sozialpädagogin. 1996 bis 1998 Leitung Kooperationsprojekt bei der AWO, 1998 bis 2000 Jugendbildungsreferentin beim DGB, Kreis Hannover, 2000 bis 2002 Geschäftsführerin Betreuungsverein Hildesheim e. V., 2002 bis September 2009 Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Mitglied u. a. AWO, ver.di, SJD - Die Falken, SoVD und Mieterverein.

Seit 1993 Mitglied der SPD. Stadtbezirksrat Vahrenwald-List, 2006 bis November 2009 Mitglied Rat der Landeshauptstadt Hannover, Sprecherin der SPD-Ratsfraktion für Jugend und Familie.

Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2009.

Kontakt

Kerstin Tack, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Schriftführer
  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stellvertretendes Mitglied

  • Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
  • Ausschuss für Gesundheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Angestellte,

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Hannover

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Betreuungsverein Hildesheim e.V., Hildesheim,

Mitglied des Vorstandes

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".