Serkan Tören, FDP

Rechtsanwalt

Wahlkreis 031 Stade I - Rotenburg II
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 6.11.1972, Fatsa/ Türkei,, muslimisch, ledig.

Abitur Gymnasium Vincent- Lübeck Schule Stade 1992; 1. Juristisches Staatsexamen Universität Hamburg 1997; 2. Juristisches Staatsexamen in Hamburg 2003.

Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt seit 2003.

Mitglied der Deutsch- Israelischen Gesellschaft; Mitglied im Vorstand der Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V.; Mitglied im Liberalen Mittelstand e.V..

Seit 2006 Mitglied im Rat der Hansestadt Stade; stv. Fraktionsvorsitzender der FDP im Rat der Hansestadt Stade; seit 2008 Mitglied im Landesvorstand der niedersächsischen FDP; Kandidat der FDP für den Bundestag im Wahlbereich 31 Stade I, Rotenburg II, Platz 8 der FDP Landesliste für den Deutschen Bundestag.


Kontakt

Serkan Tören, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
  • Innenausschuss
  • Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
  • 2. Untersuchungsausschuss ("Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund")

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Unterausschuss "Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit"

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwalt, Hamburg

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".