Fachgespräch zum Kampf gegen Menschenhandel

Bulgarische Plakate gegen Menschenhandel

Die Bekämpfung von Menschenhandel beschäftigt den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem öffentlichen Fachgespräch am Montag, 19. März 2012. Die Sitzung unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden. Acht Sachverständige äußern sich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels (17/7316), zur Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Gesetzentwurf (17/7368) sowie zu einem Antrag der SPD-Fraktion (17/8156), das Europaratsübereinkommen korrekt zu ratifizieren und deutsches Recht wirksam anzupassen.

Mehr Rechte und grundsätzliche Versorgungsleistungen

Ziel des Europaratsübereinkommens ist es, Opfer von Menschenhandel künftig besser zu schützen. Daher sollen diese Opfer auf nationaler Ebene mehr Rechte und grundsätzliche Versorgungsleistungen erhalten. Geplant ist außerdem, die europäische Koordination zur Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern.

Menschenhandel wird definiert als „Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung" durch Entführung, Betrug, Täuschung und Machtmissbrauch zum Zwecke der Ausbeutung.

„Verpflichtungen bereits verwirklicht"

In der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Bundesratsstellungnahme heißt es, die Bundesregierung prüfe derzeit, inwieweit die EU-Richtlinie „zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates", die bis zum 6. April 2013 in nationales Recht umgesetzt sein muss, gesetzgeberischen Handlungsbedarf auslöst. Die durch die Regelungen des Europaratsübereinkommens entstehenden Verpflichtungen seien bereits heute im deutschen Recht verwirklicht.

Die SPD fordert in ihrem Antrag, den Gesetzentwurf der Regierung zu diesem Übereinkommen noch nachzubessern. Die Experten sollen unter anderem sagen, wo sie zwingenden bundesgesetzlichen Änderungsbedarf zur Umsetzung des Europaratsübereinkommens sehen und wo der Nachbesserungsbedarf am dringendsten ist. (vom)

Zeit: Montag, 19. März 2012, 14 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/227-36805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reispassnummer anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen