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Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf - 06.03.2012
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/8727) zum 2011 mit Indien geschlossenen Abkommen „über Soziale Sicherheit“ vorgelegt. In der Vorlage, die am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweist die Regierung darauf, dass Arbeitnehmer „im Rahmen der gewachsenen wirtschaftlichen Beziehungen“ zwischen Deutschland und Indien vermehrt Zeiten bei den Rentenversicherungsträgern beider Staaten erwerben.Wie die Regierung erläutert, sieht das Abkommen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor. Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch könnten durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden, heißt es in der Vorlage weiter. Der Gesetzentwurf, gegen den der Bundesrat keine Einwendungen erhoben hat, sieht die Zustimmung des Bundestages zu dem Abkommen und einer entsprechenden Durchführungsvereinbarung vor.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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