Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Textarchiv > 2010 > Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Mit Bedacht hatte die Regierungskoalition die Debatte über eine Änderung des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes zugunsten der Opfer des SED-Unrechts hinter die Feierlichkeiten zum 17. Juni gelegt. In einer 45-minütigen Sitzung debattierte der Bundestag am Donnerstag, 17. Juni 2010, in einer ersten Beratung über einen entsprechenden durch den Bundesrat vorgelegten Gesetzesentwurf (17/1215), der anschließend in die Ausschüsse überwiesen wurde.
Dabei wies Marco Buschmann (FDP) auf die Symbolik des ausgewählten Datums für die Debatte hin. "Es geht um mehr als um Rechtstechnik, gerade heute, an diesem 17. Juni“, sagte Buschmann und erinnerte an die gewaltsame Niederschlagung des Arbeiteraufstandes in der DDR vor 57 Jahren. "Das eiserne Band des Terrors, von dem Hannah Arendt gesprochen hat - das waren auch die Panzer an eben jenem 17. Juni.“
In den formalen Mantel des Rechts sei damals SED-Unrecht gefüllt worden. Es sei daher heute dringend geboten, Menschen zu rehabilitieren, die unter diesem Unrecht in der DDR gelitten haben. "Diese Menschen brauchen Hilfe, nicht nur am 17. Juni.“
Sonja Steffen (SPD) sah dies genauso, betonte aber gleichzeitig, wie berechtigt der formulierte Änderungsbedarf des Bundesrates sei. "Wir brauchen diese Änderungen, weil das bestehende Gesetz einige eklatante Ungerechtigkeiten enthält“, sagte sie. Nicht nur sei die Festlegung der Einkommensgrenze unzureichend, sondern ebenso der nicht vorhandene Freibetrag für Kinder.
Daher seien die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zu begrüßen. Auch die bisher geltende Regelung, dass Opfer in partnerschaftlichen Beziehungen einen höheren Freibetrag genössen als Alleinstehende, müsse geändert werden. "Diese sozialen Ungerechtigkeiten müssen aus dem Weg geschafft werden, damit die Rente an diejenigen geht, die sie verdienen.“
Auch Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte die vorgesehenen Gesetzesänderungen. "Die Mängelrüge zum bestehenden Gesetz hat der Bundesrat zu Recht geäußert“, sagte Wieland, schränkte jedoch gleichzeitig ein: „Größere Änderungen von Bedeutung leiben leider aus.“
So sehe der Entwurf keine Ehrenpension vor, sondern nur eine Haftentschädigung. Es gebe außerdem keine Berücksichtigung von Opfern, die in die Psychiatrie zwangseingewiesen worden seien, noch von Schülern, die aufgrund ihrer politischen Gesinnung an ihrem Schulabschluss gehindert worden seien. Dennoch werde seine Partei dem Entwurf zustimmen, "wenn die Änderungen stimmig sind“, erklärte Wieland. "Auch wenn noch immer zuviele Opfer ausgegrenzt oder vergessen sind.“
Eine unreichende Entschädigung der SED-Opfer kritisierte auch Halina Wawzyniak von der Linksfraktion, die für Betroffene anstelle von bisher 250 Euro zukünftig einen Maximalbetrag von 511 Euro monatlich forderte.
Zwar werde ihre Fraktion dem Entwurf zustimmen, aber klar sei dennoch auch, dass das Gesetz auch inklusive der vorgesehenen Modifikationen hinter den Erwartungen eines gerechten Opfergesetzes zurückbleibe. "Dieses Gesetz erinnert eher an einen Sozialausgleich als an eine Opferentschädigung“, kritisierte Wawzyniak.
Ungewöhnlich scharfe Kritik richtete Arnold Vaatz (CDU/CSU) an die Adresse seiner Vorrednerin Wawzyniak. "Sie verhalten sich wie ein Versicherungsbetrüger, der von der Gemeinschaft fordert, für den Schaden aufzukommen, den er selbst verursacht hat. Und zwar in einem völlig überzogenen Maßstab.“
Die Logik der Linken sei es, die von ihr "verhasste bürgerliche Gesellschaft durch Überforderung zu zerstören“. Gegen die im Plenum geäußerte Kritik am bestehenden Gesetz wandte Vaatz ein, der Rechtsstaat lasse seine Vorkämpfer nicht im Stich. Für 50.000 Menschen habe man eine Regelung zustande gebracht, die diese regelmäßig an ihrem Kontostand bemerken könnten.