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Die Forderung, Deutsch als Landessprache ins Grundgesetz aufzunehmen, ist im Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) überwiegend auf Skepsis gestoßen. Bei einer öffentlichen Sitzung am Montag, 7. November 2011, beschäftigten sich die Abgeordneten mit zwei öffentliche Petitionen. Die eine sprach sich gegen, die andere für eine Aufnahme aus.
So plädierten der Verein Deutsche Sprache (VDS) und der Verein für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA) dafür, dass die deutsche Sprache als Landessprache im Grundgesetz festgeschrieben wird. Damit werde nicht nur die Funktion der deutschen Sprache als das „wichtigste Verständigungsmittel anerkannt, sondern auch ihre besonderen Aufgaben innerhalb unserer Gemeinschaft“ – etwa als „Gerüst für bestimmte kulturelle Ausdrucksformen“, heißt es in der Petition.
Der Hauptpetent Walter Krämer, Vorsitzender des VDS, begründete den Vorstoß mit einem „dramatischen Bedeutungsschwund und Ansehensverlust der deutschen Sprache“. Er wies darauf hin, dass bereits 17 von 27 EU-Staaten ihre Sprache als Ausdruck der jeweiligen Kultur in der Verfassung festgeschrieben hätten. Die Petition kommt auf rund 75.000 Mitzeichner.
Dagegen sprach sich der Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch dafür aus, den gesetzlichen Status der deutschen Sprache unverändert zu lassen. Deutsch als Amtssprache sei in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern eindeutig geregelt, betonte er in seiner Petition mit Unterstützung von rund 3.000 Mitzeichnern. Damit stehe die „herausgehobene Stellung der deutschen Sprache in der Kommunikation zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen außer Frage“.
Es bestehe zudem ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Die Aufnahme der deutschen Sprache in das Grundgesetz habe lediglich Symbolcharakter und sei „ein Signal der Abschottung“ gegenüber Freunden und Verbündeten der Bundesrepublik, hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund und gehörlosen Deutschen, deren Sprache die deutsche Gebärdensprache sei.
In ihrer Fraktion gebe es noch keine „einhellige Meinung“ zu diesem Thema, sagte Sabine Weiss (CDU/CSU). Sie fragte jedoch, wie eine Grundgesetzänderung konkret den Bedeutungsschwund der deutschen Sprache aufbessern oder aber den Minderheitenschutz gefährden könne. Zudem wollte sie wissen, ob bei den genannten 17 EU-Staaten die Bildungs- und Integrationspolitik von der Aufnahme der Landessprache im Grundgesetz profitiere.
Sonja Steffen (SPD) erkundigte sich nach möglichen Konsequenzen für Minderheiten in Deutschland wie Dänen und Sorben. Zudem wies sie auf die Integrationskurse hin, deren Teilnahme laut Ausländerrecht verpflichtend sei. Es sei mitnichten so, dass Zuwandererfamilien sich weigerten, die deutsche Sprache zu lernen.
Sowohl das Gerichtsverfassungsgesetz als auch die Verwaltungsverfahrensgesetze legten Deutsch als Amtssprache fest, betonte Memet Kilic (Bündnis 90/Die Grünen). Aus seiner Sicht muss das reichen.
Ähnlich deutlich äußerte sich Peter Röhlinger (FDP). Er wies auf die zunehmende Internationalisierung von Wissenschaft und Wirtschaft hin. Unter Umständen könne es auf Fachkräfte abschreckend wirken, wenn sie zunächst Deutsch lernen müssten.
Sprache befinde sich immer im Wandel, betonte Agnes Alpers (Die Linke). Sprachkultur werde von allen Menschen einer Gesellschaft entwickelt und Deutschland sei eine multikulturelle Gesellschaft.
Zudem wies Alpers darauf hin, dass gerade Jugendliche mit Migrationshintergrund, die eine gute zweisprachige Erziehung genossen hätten, einen hohen Bildungsstand und gute gesellschaftliche Teilhabe nachweisen könnten. (tyh)